Gesetzgebungsvorhaben gestoppt! Geplante Arbeitszeiterfassung vorerst gekippt


Von:  BV - Thomas Nonas (Syndikusrechtsanwalt) / 18.02.2022 / 16:17


BERLIN/FRANKFURT. Der Protest des Bundesverbandes mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat Wirkung gezeigt: Nach einer scharfen gemeinsamen Stellungnahme der Fachverbände wurde der Gesetzesvorschlag zur Einführung einer elektronischen und „manipulationssicheren“ Arbeitszeiterfassung zunächst gestoppt. Übrig blieb ein „Prüfauftrag“.


  • mpix-foto - stock.adobe.com
  • Bundesverband setzt sich mit Partnern durch: Das Gesetzesvorhaben zur Arbeitszeiterfassung des Bundesarbeitsministeriums ist vorerst vom Tisch.

Wie in unserem→ Newsbeitrag vom 15. Februar 2022berichtet, sollte über das Gesetzesvorhaben zum Mindestlohn quasi „nebenbei“  die Bau- und Ausbauwirtschaft dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten jeden Mitarbeiters elektronisch und manipulationssicher zu erfassen. Und dies sofort bei Arbeitsbeginn eines jeden Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin. Im Maler- und Lackiererhandwerk wäre dieses Gesetz nur mit hohem bürokratischen Aufwand zu befolgen gewesen.

Wie aus Regierungskreisen verlautet, hat insbesondere der Koalitionspartner FDP auf die Proteste aus der Bau- und Ausbauwirtschaft hin interveniert – und wird die Erfüllung des Prüfauftrages kritisch und wachsam begleiten.


Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK