Grundsteuer: Jetzt schon kräftiger Anstieg – Musterklage und Petition initiiert


Von:  BV, GIT - Isabel Birk / 26.01.2023 / 08:17


FRANKFURT. Parallel zu den Grundsteuererklärungen, die erst noch abgeben müssen, verschicken Finanzämter erste Bescheide. Prüfen Sie die Zahlen genau und erheben Sie auf jeden Fall binnen 4 Wochen Einspruch! Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt außerdem eine Musterklage und auch eine Petition existiert bereit.


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Mehrere hunderttausend Bescheide sind inzwischen erstellt und verschickt. Mancher Immobilienbesitzer kann bis dato keine Veränderung feststellen, doch das kann trügen, denn die Bescheide enthalten keine Angabe zur endgültigen Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Das bleibt künftige Entscheidung der Kommunen über die Festlegung des Hebesatzes. Das kann sich auch noch bis 2024 entscheiden – je nachdem, wie leer die Kasse der Kommune ist.

Einige Steuerzahler schlucken schon jetzt schwer: Sie müssen künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen, wenn Kommunen nicht über gesenkte Hebesätze gegensteuern und damit entgegenwirken. Aber das scheint nicht der Fall. Das Argument der Gemeinden, dass sie die → Hebesätze ab 2025 nicht (weiter) anheben werden, liegt nahe.

Eigentümern kann also nur geraten werden, das Ergebnis des Bescheides genau nachzurechnen. Wer das versäumt, nimmt falsche Daten als Grundlage für die Festlegung seiner Grundsteuer hin. Wartet man, bis die Kommune über die konkrete Grundsteuer ab 2025 informiert hat, ist es zu spät. Zum Einspruch gegen den Bescheid innerhalb vier Wochen wird jedem Eigenheimbesitzer dringend geraten.

Kai Warnecke vom Eigentümerverband „Haus & Grund“ äußerte sich auf Twitter und schätzt den Anstieg der Grundsteuer schon für 2023 auf bis zu 20 Prozent. Hintergrund ist, dass aktuell viele Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer anheben, also noch bevor überhaupt 2025 die Grundsteuerreform rechnerisch greift. Jochen Brückmann vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer vermutet eine mögliche Verdreifachung der Beträge vor allem in Ostdeutschland.

Betroffen scheint vor allem Nordrhein-Westfalen. Dort hat der Landtag am 20. Dezember 2022 das sog. „Gemeindefinanzierungsgesetz 2023“ beschlossen, was umfangreiche Anhebungen ermöglicht. Und auch in Teilen von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zeichnen sich geplante Erhöhungen ab.

Musterklage des Bundes der Steuerzahler (BdSt)

Der BdSt in Baden-Württemberg hat dazu ein Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof initiiert, auf das eine Klage zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Landesgrundsteuergesetzes (November 2020) stützt. Das Fazit des Gutachtens sind eklatante Verfassungsverstöße an den Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes. Die Klage ist schon eingereicht.

Petition des Verbandes Deutscher Grundstücknutzer (VDGN)

Auch der VDGN warnt unabhängig von vielen anhängigen Klagen vor den drastischen Erhöhungen und hat eine → Internet-Petition gestartet. Er sieht ebenfalls die Gefahr, dass Immobilienbesitzer ab 2025 deutlich stärker belastet werden, weil über die Steuermesszahl die Grundsteuer erheblich beeinflusst werden kann. Und dies müsse abgefedert werden.

Dass man das Ziel bezweifeln darf, dass es für Immobilienbesitzer nicht teurer werden darf, zeigen Praxisbeispiele. Der Hebesatz in Hohen Neuendorf (Berlin) liegt derzeit bei 350 %. Der Verband der Hausbesitzer rechnete die Werte für ein Beispielhaus durch: Aktuell sind es 210 Euro Grundsteuer, künftig wären es bei unverändertem Hebesatz 385 Euro. Für dieselbe Grundsteuerhöhe dürfte der Hebesatz nur 190 % betragen. Eine Reduzierung lehnte der Gemeinderat ab – man nehme durch die Steuer nicht mehr Geld ein …

→ Artikel als PDF mit Karte und Verlinkung Hebesätze A/B


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