Vorausgedacht: Wichtige Hilfe für Ihre Notfallvorsorge (Broschüre)


Von:  BV, GIT - Isabel Birk / 06.02.2023 / 00:59


FRANKFURT. Der Jahreswechsel 2022/23 brachte wieder Steueränderungen. Wer nun erbt oder eine Immobilie geschenkt bekommt, muss ev. mehr bezahlen. Das ist ärgerlich, doch viel wichtiger ist eine frühe Regelung, wenn der Inhaber/Geschäftsführer morgen plötzlich ausfällt.


Unsere Praxis zeigt es immer wieder: Wie bei jedem verläuft auch ein Unternehmerleben nicht nur „gerade“. Beim Drachenfliegen abgestürzt, durch ein Hallendach gefallen, plötzlicher unheilbarer Gehirntumor. Es klingt wie Schauermärchen, doch in zwei der drei Fälle stand der Betrieb von heute auf Morgen führungslos da. Im letzten Fall konnten noch in allerletzter Minute auf dem Sterbebett die nötigen Regelungen und Vereinbarungen unterschrieben werden. Um das zu verhindern, heißt es, vorbereitet zu sein. Und außerdem: Wer sich keine Gedanken über seinen Nachlass macht verursacht, wenn auch nicht absichtlich, provoziert einen ev. Streit unter Erben.

Nachfolge heißt nicht allein, einen Nachfolger zu finden, der den Betrieb ab dem "Stichtag X" übernimmt. In Lebenssituationen, wie oben geschildert geht es darum, dass der Betrieb bei allen Turbulenzen und aller Trauer morgen genauso strukturiert weiterläuft, wie gestern und heute. Es geht darum, Bestellungen auszulösen, Eingangsrechnungen sowie Löhne und Gehälter zu bezahlen, die Liquidität im Blick zu behalten – und es geht vor allem um Führungsfragen. Wer sich darüber Gedanken macht, muss sich mit allen Verträgen und Verpflichtungen auseinandersetzen und entsprechende Regelungen treffen. Auch die letztwillige Verfügung, sprich das Testament muss mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden. Auch muss über Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen nachgedacht und Risiken minimiert werden. Das geht nur in Ruhe, mit Besonnenheit und Weitblick.

Das beginnt damit, dass Ehefrau, Lebensgefährte und/oder Mitarbeiter/Meister wissen, wo sie Schlüssel, Zugänge und Passworte finden, welche Ansprechpartner es gibt und wer bspw. ab sofort für Aufmaß und Kalkulation verantwortlich ist. Da hilft es wenig, wenn der Unternehmer, die Unternehmerin wie im Handwerk so üblich „alles im Kopf hatte“.

Solche Themen sind unliebsam, aber sie schützen davor, dass der Betrieb anfängt zu straucheln.

Die 80-seitige Broschüre → „Notfallinformationen - Haben Sie optimal vorgesorgt, falls Sie mal ausfallen?“ erscheint nun in fünfter Auflage und bietet jede Menge Erläuterungen, Hilfen und vor allem 40 Seiten Checkliste, die Hinterbliebenen dann den Übergang erleichtern können.

Innungsmitglieder können die Broschüre für 19,90 Euro über unseren → Shop downloaden (für Nicht-Innungsmitglieder: 23,90 Euro).


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